• Samstag, 25. Februar 2012
    JuLis Bayern
    79. Landeskongreß
    Windischeschenbach
  • Freitag, 8. Juni 2012
    JuLis Bayern
    80. Landeskongreß
    Oberpfalz
  • Montag, 14. Juni 2010
    Junge Liberale wählen Kreisvorstand
    Bei ihrer Kreismitgliederversammlung am 08. 06. 2010 haben die Jungen Liberalen (Julis) Passau den Studenten Götz Amann zum Kreisvorsitzenden gewählt. Als weitere Mitglieder des Kreisvorstandes wurden gewählt:
  • Waldkirchen, Sonntag, 28. Februar 2010
    Paintball
    Jetzt erst recht!
    Paintball verbieten? - Wir sagen nein und setzten ein Zeichen: Nach dem überwältigenden Erfolg vom 13.12.09 wiederholen wir unsere Protestaktion gegen die weitere Beschneidung elementarer Bürgerrechte und die Gängelung vermeintlich gefährlicher oder obskurer Freizeitbeschäftigungen: Wir gehen Paintballspielen!

Satzung

Satzung
für den Kreisverband Passau
der Jungen Liberalen

in der Fassung vom 16. Dez. 2008

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck

Die Jungen Liberalen Passau sind ein selbständiger politischer Jugendverband mit dem Ziel, die Idee des politischen Liberalismus weiterzuentwickeln und sie gemeinsam mit anderen jungen Leuten auf kommunaler, bezirks-/ und landesweiter Ebene in die Praxis umzusetzen. Er bekennt sich zum Auf- und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer von sozialem Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaft und einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft. Er strebt eine enge politische und organisatorische Zusammenarbeit mit der FDP in Deutschland an.

§ 2 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Untergliederung

  1. Der Verband trägt den Namen „Junge Liberale Kreisverband Passau“ und hat seinen Sitz in Passau.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Er ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes „Junge Liberale Bezirksverband Niederbayern“ und des Landesverbandes „Junge Liberale Bayern“.

II. Mitgliedschaft und Stimmrecht

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied im Kreisverband kann aufgrund eines schriftlichen Antrages werden, wer
    • mindestens 14 Jahre alt ist und
    • das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Er/Sie darf nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation sein und muss die Grundsätze und die Satzung der Jungen Liberalen anerkennt. Der Kreisverband ist berechtigt, Mitglieder aus angrenzenden JuLi Gebietskörperschaften als Mitglieder aufzunehmen, sofern in diesen Gebieten keine Kreisverbände der Jungen Liberalen existieren.
  2. Die Mitgliedschaft im Kreisverband Passau wird durch schriftliche Erklärung, Aufnahmeentscheidung des Kreisvorstandes und durch Bestätigung des Landesverbandes erworben. Über Aufnahmeanträge ist binnen eines Monats zu entscheiden. Eine Ablehnung ist dem Antragssteller unverzüglich mitzuteilen.
  3. Jedes Mitglied nach §3 Abs. (1) ist verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag nach §8 Abs. (1) zu entrichten.
  4. Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Passau wird durch einfache Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung verliehen. Die in Abs. (1) angeführten Voraussetzungen haben für die Ehrenmitgliedschaft keine Gültigkeit. Das Ehrenmitglied muss keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Das Ehrenmitglied wird zu allen Kreismitgliederversammlungen eingeladen, bei denen es generelles Rederecht genießt.
  5. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 35. Lebensjahres, dem schriftlich gegenüber dem Kreis- und Landesverband erklärten Austritt, dem Eintritt in eine politisch konkurrierende Organisation oder Partei, dem Ausschluß oder dem Tod.
    Einzelheiten der Mitgliedschaft sind in der gültigen Satzung des Landesverbands Bayern geregelt. Insbesondere hat der Kreisverband die Möglichkeit der Streichung, wenn das Mitglied
    • vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze des Verbandes verstößt oder absichtlich das Ansehen der Jungen Liberalen schwerwiegend und nachhaltig schädigt,
    • seine Beiträge trotz zweimaliger Mahnung mindestens 12 Monate nicht bezahlt hat.
  6. Vollendet ein Mitglied sein 35. Lebensjahr und bekleidet es ein Amt, so endet die Mitgliedschaft erst mit Ablauf der Amtsperiode, spätestens aber nach vollenden des 36. Lebensjahres.

§ 4 Wahlen und Abstimmungen

  1. Die Wahlen zum Kreisvorstand sind schriftlich und geheim. Die Mitglieder des Kreisvorstandes gem. § 7 Abs. (1) sowie die Delegierten für Bezirk-, Land- oder Bundeskongress werden von der Kreismitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit der Stimmen aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
  2. Abstimmungen sind offen, wenn sich kein Widerspruch erhebt.
  3. Bei Wahlen und Abstimmungen genügt eine einfache Mehrheit. Für eine Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten notwendig.
  4. Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes „Junge Liberale Kreisverband Passau“. Ehrenmitglieder sind wie in § 3 Abs. (4) beschrieben redeberechtigt. Weitere Bestimmungen finden sich in der Geschäftsordnung.

III. Gliederung und Organe

§ 5 Organe

Die Organe des Kreisverbandes „Junge Liberale Kreisverband Passau“ sind nach dem Range:

  1. Die Kreismitgliederversammlung
  2. Der Kreisvorstand

§ 6 Die Kreismitgliederversammlung

  1. Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie wird öffentlich abgehalten. Auf Beschluss kann mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  2. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare Aufgaben:
    1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes
    2. Genehmigung des Kassenberichts und Wahl zweier Kassenprüfer
    3. Beschluss von Anträgen
    4. Satzungsänderungen
    5. Auflösung des Kreisverbandes
  3. Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (ordentliche Kreismitgliederversammlung). Sie ist ferner auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder innerhalb von drei Wochen einzuberufen (außerordentliche Kreismitgliederversammlung).
  4. Für die Durchführung der Kreismitgliederversammlung gelten die Regeln der Geschäftsordnung des Kreisverbandes „Junge Liberale Kreisverband Passau“. Soweit diese Satzung und die Geschäftsordnung des Kreisverbandes nicht ausdrückliche Vorschriften enthalten, gilt die Geschäftsordnung des Landesverbandes entsprechend.
  5. Die Einladung zu Kreismitgliederversammlungen erfolgt schriftlich an alle Mitglieder des Kreisverbandes sowie an den Bezirksverband mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Kreisvorstand. Hinsichtlich der Schriftform gilt § 12.
  6. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  7. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihren laufenden Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. Es besteht die Möglichkeit, rückständige Beiträge auf der Mitgliederversammlung beim Schatzmeister in bar zu begleichen. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

§ 7 Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
    1. Dem Kreisvorsitzenden
    2. Bis zu vier Stellvertretern des Kreisvorsitzenden.
    3. Beisitzer nach Beschluss der Kreismitgliederversammlung.
  2. Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreisitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand kann Aufgaben und Aufgabengebiete untereinander verteilen und/oder delegieren.
  3. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
  4. Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so übernehmen die anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur Wahl kommissarisch dessen Geschäftsbereich. Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder, so sind binnen drei Wochen Neuwahlen abzuhalten.
  5. Die Kreismitgliederversammlung kann ein Kreisvorstandsmitglied durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen. Zur Abwahl ist eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  6. Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes Junge Liberale Kreisverband Passau sind der Kreisvorsitzende oder einer der stellvertretenden Kreisvorsitzenden berechtigt. Weitere Mitglieder können hierzu durch Beschluss des Vorstandes ermächtigt werden.
  7. Die gerichtliche Vertretung des Kreisverbandes übernimmt der Landesverband. Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Bayern e.V.

V. Finanzen

§ 8 Finanzen

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt die Kreismitgliederversammlung durch einfache Mehrheit fest.
  2. Der Kreisschatzmeister verwaltet die Kasse des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist dem Kassenprüfer jederzeit binnen 14 Tagen Rechenschaft schuldig.
  3. Der Kreisverband deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen. Der Haushalt hat ausgeglichen zu sein.

§ 9 Kassenprüfer

  1. Die Kreismitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer, die nicht dem Kreisvorstand angehören dürfen.
  2. Die Kassenprüfer haben die Finanzen des Kreisverbandes mindestens einmal jährlich zu prüfen und der Kreismitgliederversammlung einen Bericht darüber vorzulegen.
  3. Den Kassenprüfern sind auf Verlangen jederzeit sämtliche Finanzunterlagen zugänglich zu machen und erforderliche Auskünfte zu erteilen, sofern diese für die ordnungsgemäße Prüfung notwendig sind.

VI. Schlussbestimmungen

§ 10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungsanträge sind schriftlich unter Beachtung der Fristen mit der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Die Satzungen der oberen Gliederungen der Jungen Liberalen gehen dieser Satzung vor.

§ 11 Auflösung

Der Kreisverband kann von den Anwesenden mit einer Mehrheit von drei Viertel aufgelöst werden. Es müssen mindestens 40 Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sein. Die Auflösung ist schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des Kreisverbandes „Junge Liberale Kreisverband Passau“ geht an den Bezirksverband „Junge Liberale Bezirksverband Niederbayern“.

§ 12 Elektronische Post

Der schriftlichen Einladung oder Verschickung per Brief ist die elektronisch versendete Einladung oder Verschickung per Email gleichgestellt. Wenn ein Mitglied sich damit einverstanden erklärt, kann es Einladungen und Verschickungen ausschließlich per Email erhalten. Der Zeitpunkt der Versendung ist dem Zugang gleichgestellt.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.